Integrationsvereinbarung
Die Integrationsvereinbarung (IV) dient der Integration rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassener Fremder. Sie bezweckt den Erwerb von vertieften Kenntnissen der deutschen Sprache, insbesondere der Fähigkeit des Lesens und Schreibens, um den Drittstaatsangehörigen zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu befähigen.
Die Integrationsvereinbarung setzt sich aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen zusammen. Verpflichtend zu erfüllen ist mit der Erteilung bestimmter Aufenthaltstitel nur das Modul 1. Modul 2 ist nicht verpflichtend zu erfüllen, jedoch Voraussetzung für den Erhalt eines Daueraufenthaltsrechts ("Daueraufenthalt – EG" und "Daueraufenthalt – Familienangehöriger") sowie der Staatsbürgerschaft.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres ist der Österreichische Integrationsfonds für die Umsetzung der Integrationsvereinbarung mitverantwortlich. Der ÖIF zertifiziert und evaluiert Kursträger und refundiert einen Teil der Kurskosten bei positiv bestandener Prüfung auf A2-Niveau. Mit dem ÖIF-Test hat der ÖIF eine Abschlussprüfung für Deutsch-Integrationskurse auf A2-Niveau entwickelt.
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