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Integration in Österreich

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Der Europäische Integrationsfonds

Der Europäischen Integrationsfonds (EIF) dient der Integration Drittstaatsangehöriger (Nicht-EU-Bürger/innen) in die heimische Gesellschaft. Es werden Projekte gefördert, die die aktive Teilnahme der Zugewanderten am gesellschaftlichen, kulturellen und beruflichen Leben in Österreich zum Ziel haben.

Je nach inhaltlicher Schwerpunktsetzung des Integrationsprojekts können über den EIF max. 50 % oder max. 75 % der Gesamtkosten finanziert werden. Neben der Förderung aus europäischen Mitteln können Sie mit ein und demselben Antrag gleichzeitig um eine nationale Kofinanzierung durch das Bundesministerium für Inneres für Ihr EIF-Projekt ansuchen. 

Die Schwerpunkte des EIF 

Der EIF umfasst fünf Maßnahmen zur Integration von zugewanderten Drittstaatsangehörigen:

  • Integration und Sprache
    Die durch den EIF geförderten Spracherwerbsmaßnahmen wenden sich an Drittstaatsangehörige, die nicht von der Integrationsvereinbarung (IV) betroffen sind, wie z.B. vor Inkrafttreten der IV Zugewanderte. Die Projekte sollen auf möglichst effektive Weise die deutsche Sprache vermitteln.
  • Integration und Kommune
    Innerhalb dieser Maßnahme können Projekte zur Stärkung der Rolle der Kommune im Integrationsprozess eingereicht werden. Dies können bspw. Initiativen mit regionalem Wirkungsbereich sein oder Projekte, die in enger Kooperation mit der Kommune durchgeführt werden. Es kann auch die Gebietskörperschaft selbst als Projektträger auftreten.
  • Interkultureller Dialog
    Die Förderung des interkulturellen Dialogs erfolgt durch Projekte, die ein Zusammentreffen und die Interaktion der österreichischen Mehrheitsgesellschaft mit Einwanderern/innen ermöglichen. Ziel ist eine nachhaltige positive Wirkung auf das gegenseitige Verständnis und das Zusammenleben.
  • Indikatoren und Bewertungsmethoden zur Messung der Fortschritte, Anpassung der Strategien und Maßnahmen zur Erleichterung der Koordination des vergleichenden Lernens
    Hierbei handelt es sich um Projekte, die die Entwicklung, Überwachung und Bewertung von Integrationsmaßnahmen zum Ziel haben. Durch Evaluierung und Bewertung der Integrationspolitik bzw. die Entwicklung von Integrationsindikatoren soll der Wissensstand über den Integrationsprozess erhöht werden. Weiters sollen Migrationsmanagement und Integrationsstrategien sowohl innerstaatlich als auch auf EU-Ebene verbessert werden.
  • Innerstaatliche Vernetzung, Austausch und interkultureller Kapazitätenaufbau
    Gefördert werden Maßnahmen, wie z.B. Veranstaltungen oder Schulungen, die der Vernetzung und dem Austausch sowie der Steigerung interkultureller Kompetenz dienen.

Ansprechstelle für den Europäischen Integrationsfonds

BM.I
Referat III/8/a
Telefon: +43-(0)1-53126-2785
BMI-III-8-a(at)bmi.gv.at