Berichtspflichten
- Welche Dokumente sind im Rahmen der Berichte verpflichtend vorzulegen?
- Wann muss ich die Berichte übermitteln?
- An wen und in welcher Form muss ich die Berichte übermitteln?
Welche Dokumente sind im Rahmen der Berichte verpflichtend vorzulegen?
Zur Hälfte der Projektlaufzeit plus einem Monat:
- Zwischenbericht
- Kennzahlenbericht
- TeilnehmerInnenliste/KlientInnenliste
- Zwischenausgabenerklärung
Nach Ende der Projektlaufzeit plus zwei Monate:
- Endbericht
- Kennzahlenbericht
- TeilnehmerInnenliste/KlientInnenliste
- Abrechnung über die gesamte Projektlaufzeit
Wann muss ich die Berichte übermitteln?
Sie müssen Zwischenbericht und Zwischenabrechnung bis spätestens einen Monat nach der Hälfte der Projektlaufzeit übermitteln. Die Frist für den Endbericht endet zwei Monate nach Projektende. Die Berichtspflichten sind vertraglich geregelt.
Beispiel:Ein Projekt beginnt am 1.1.n und endet am 31.12.n. Die Projektlaufzeit beträgt also zwölf Monate. Der Zwischenbericht ist spätestens bis 31.7.n zu übermitteln. Der Endbericht ist bis 28.2.n+1 vorzulegen.
An wen und in welcher Form muss ich die Berichte übermitteln?
Die Berichte sind jeweils an das BM.I als zuständige und den ÖIF als beauftragte Behörde elektronisch und in Hardcopy zu übermitteln.
Bundesministerium für Inneres
Referat III/8/a
Postfach 100
1014 Wien
Mail: BMI-III-8-a(at)bmi.gv.at
Österreichischer Integrationsfonds
Team Europäische Fonds
Schlachthausgasse 30
1030 Wien
Mail: ef(at)integrationsfonds.at
Die Original-Abrechnungsunterlagen müssen Sie nur an den ÖIF übermitteln.