Finanzplan
- Welche Kosten sind förderfähig?
- Welche Kostenarten sind im Finanzplan ausgewiesen?
- Was ist unter "Beitrag des Projektträgers und der Projektpartner" zu verstehen?
- Wie gehe ich vor, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt ist, wie hoch die Kofinanzierung anderer Fördergeber sein wird?
- Wie hoch ist die maximale Kofinanzierung durch den EFF/EIF?
- In welcher Form können Budgetänderungen und Budgetumschichtungen im Projekt vorgenommen werden?
- Muss ich die EFF/EIF-Finanzplanvorlage verwenden?
- Darf ich die Finanzplanvorlage verändern?
- Müssen Einnahmen und Ausgaben übereinstimmen?
- Wo erfahre ich genaueres bezüglich der einzelnen Budgetpositionen des Finanzplans?
Welche Kosten sind förderfähig?
Kosten müssen im Gebiet der Mitgliedstaaten getätigt werden um als förderfähig beurteilt zu werden, d.h. Kosten können in Österreich oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union getätigt werden. Kosten sind förderfähig, wenn sie unmittelbar mit der Durchführung des Projekts in Zusammenhang stehen. Sie müssen für das Projekt und die Erreichung der vereinbarten Ziele unabdingbar sowie marktüblich sein. Kosteneffektivität, Sparsamkeit und Effizienz müssen gegeben sein. Die angeführten Kosten müssen jedenfalls in Bezug auf das Projekt aliquotiert werden.
Die Ausgaben sind mittels Originalbelegen und Zahlungsnachweisen in Form von Kassabüchern, Kassenbelegen bzw. Kontoauszügen nachzuweisen. Das Rechnungsdatum bzw. der Leistungszeitraum der Rechnung muss innerhalb der vertraglich vereinbarten Projektlaufzeit liegen. Sollte nur die Abschreibung einer Anschaffung förderfähig sein, kann das Rechnungsdatum auch außerhalb der Projektlaufzeit liegen.
Welche Kostenarten sind im Finanzplan ausgewiesen?
Der Finanzplan gliedert sich in direkte und indirekte Kosten.
Direkte Kosten sind Kosten, die spezifisch und unmittelbar mit der Projektdurchführung zusammenhängen.
Die indirekten Kosten sind mit einem festen Prozentsatz des Gesamtbetrages der direkt förderfähigen Kosten in der Höhe von maximal 7% begrenzt, förderfähig. Indirekte Kosten sind bei der elektronischen Abrechnung jedenfalls detailliert anzuführen, müssen projektbezogen sein und falls erforderlich nachvollziehbar aliquotiert werden. Im Bedarfsfall sind indirekte Kosten durch die generellen Nachweispflichten (Originalbelege und Zahlungsnachweise) zu belegen.
Was ist unter "Beitrag des Projektträgers und der Projektpartner" zu verstehen?
Unter Punkt b) Beitrag des Projektträgers und Projektpartners öffentliche Einrichtungen und c) Beitrag des Projektträgers und Projektpartners nicht-öffentliche Einrichtungen sind die Eigenmittel der genannten Organisationen anzuführen. Zu beachten ist, dass sich die Zuordnung öffentlich bzw. nicht-öffentlich ausschließlich auf die Rechtsform der einreichenden Organisation bezieht.
Wie gehe ich vor, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt ist, wie hoch die Kofinanzierung anderer Fördergeber sein wird?
Dafür ist im Finanzplan im Tabellenblatt "Einnahmen" die Spalte "beantragte Finanzhilfe" vorgesehen. Legen Sie dem Projektantrag eine Kopie des Förderansuchens bei. Die Genehmigung der beantragten Kofinanzierung ist spätestens bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nachzureichen.
Wie hoch ist die maximale Kofinanzierung durch den EFF/EIF?
Die maximale Kofinanzierung darf 50% der Gesamtkosten nicht überschreiten. Im Rahmen des EIF dürfen im Regelfall ebenfalls maximal 50% der Gesamtkosten beantragt werden. Ausnahme: Bei Projekten, die unter eine spezifische Priorität fallen, ist eine Kofinanzierung von bis zu 75% möglich (Beispiel EIF Maßnahme 3: Interkultureller Dialog).
In welcher Form können Budgetänderungen und Budgetumschichtungen im Projekt vorgenommen werden?
Nur während der Projektlaufzeit mögliche Änderungen: Für Änderungen einer Budgetposition der Kostenseite des Finanzplans von über 10% der betreffenden Kostenkategorie muss ein Antrag auf Budgetumschichtung gestellt und durch die zuständige Behörde mittels Vertragsänderung genehmigt werden. Änderungen der Einnahmenseite (Erhöhung oder Ausfall von Drittmitteln) müssen mittels Antrag auf Budgetänderung gestellt und durch die zuständige Behörde mittels Vertragsänderung genehmigt werden. Bei einer Budgetänderung ist darauf zu achten, dass der Fondsbeitrag einen Anteil von 50% der Gesamtkosten nicht überschreiten darf.
Nach der Projektlaufzeit mögliche Änderungen: Eine Änderung der Kostenseite des Finanzplans ist im Zuge der Endabrechnung möglich, wenn sich die prozentuelle Veränderung einer Budgetposition auf unter 10% der förderfähigen Direktkosten beläuft.
Sämtliche Änderungen sind zunächst der beauftragten Behörde (ÖIF) bekanntzugeben, welche Ihre Anfrage bearbeitet und an die zuständige Behörde zur Genehmigung weiterleitet.
Muss ich die EFF/EIF-Finanzplanvorlage verwenden?
Ja. Sie müssen alle Tabellenblätter – Einnahmen, Overview, sowie die einzelnen relevanten Budgetpositionen – ausfüllen.
Darf ich die Finanzplanvorlage verändern?
Der Overview kann nicht verändert werden. Falls benötigt, können Sie in den Tabellenblättern der einzelnen Budgetpositionen Zeilen (keine Spalten) einfügen. Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche Formelberechnungen korrekt bestehen bleiben.
Müssen Einnahmen und Ausgaben übereinstimmen?
Ja. Einnahmen und Ausgaben müssen bis zur zweiten Kommastelle übereinstimmen.
Wo erfahre ich genaueres bezüglich der einzelnen Budgetpositionen des Finanzplans?
Für die Antragstellung ist jedenfalls das aktuelle Guidance Dokument heranzuziehen. Dieses bildet auch die Grundlage der Projektabrechnung des jeweiligen Programmjahres.