Gemeinschaftsmaßnahmen
Neben den direkt von den Mitgliedsstaaten abgewickelten EFF- und EIF-Maßnahmen stellt die Europäische Kommission einen Teil der Fondsmittel (bis zu 4 % beim Europäischen Flüchtlingsfonds bzw. bis zu 7 % beim Europäischen Integrationsfonds) für die Finanzierung von grenzüberschreitenden Projekten oder von Maßnahmen im Interesse der gesamten europäischen Gemeinschaft zur Verfügung.
Für den Inhalt, die Programmplanung, die Auswahl sowie die Förderung der Gemeinschaftsmaßnahmen ist die Europäische Kommission verantwortlich.
Die Ziele der EFF-Gemeinschaftsmaßnahmen sind:
- Unterstützung bei der Einrichtung von grenzüberschreitenden Kooperationsnetzen und von Pilotprojekten auf der Grundlage von grenzüberschreitenden Partnerschaften zwischen mindestens zwei Mitgliedstaaten
- Förderung von Sensibilisierungsmaßnahmen
- Unterstützung von Studien sowie Verbreitung und Austausch von Good-Practice-Beispielen, Einsatz modernster Technologie
- Förderung von Pilotprojekten und innovativen Projekten oder Studien zu möglichen neuen Formen der Zusammenarbeit
- Förderung der Zusammenarbeit und dem Austausch von Good Practice-Beispielen zwischen Nichtregierungsorganisationen, die sich den Zielgruppen Flüchtlinge und Asylwerber/innen widmen. Dies erfolgt durch strukturelle Unterstützung von Netzwerken, die Organisationen aus mindestens zehn Mitgliedstaaten verbinden
- Unterstützungsleistungen für Mitgliedstaaten im Falle ordnungsgemäß begründeter Notlagen, die dringende Maßnahmen erfordern
Die EIF-Gemeinschaftsmaßnahmen widmen sich folgenden Zielen:
- Förderung der Zusammenarbeit in der Gemeinschaft bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und der Anwendung bewährter Praktiken im Bereich Zuwanderung und Integration
- Unterstützung bei der Einrichtung von grenzüberschreitenden Kooperationsnetzen und Pilotprojekten, mit dem Ziel der Erleichterung des Erfahrungsaustausches sowie zur Verbesserung der Qualität der Integrationspolitik; die entsprechenden Partnerschaften müssen zwischen Einrichtungen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten bestehen
- Förderung grenzüberschreitender Sensibilisierungsmaßnahmen
- Unterstützung von Studien sowie der Verbreitung und des Austausches von Good-Practice-Beispielen zu Aspekten der Einwanderungs- und Integrationspolitik, einschließlich des Einsatzes Einsatz modernster Technologie
- Förderung von Pilotprojekten und Studien zu möglichen neuen Formen der Zusammenarbeit in der Gemeinschaft im Bereich Einwanderung und Integration
- Förderung der Entwicklung und Anwendung von gemeinsamen Statistikinstrumenten, -methoden und Indikatoren zur Messung politischer Entwicklungen in den Bereichen Einwanderung und Integration
Projektaufrufe der Europäischen Kommission
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beiden Projektaufrufen zu den Gemeinschaftsmaßnahmen um Aufrufe der Europäischen Kommission für transnationale Gemeinschaftsmaßnahmen und nicht um einen Aufruf des BM.I im Rahmen der nationalen Abwicklung des Europäischen Flüchtlingsfonds oder Europäischen Integrationsfonds handelt.
Sämtliche Projektanträge sind direkt an die Europäische Kommission zu richten.
Allgemeine Informationen zu den Aufrufen der Europäischen Kommission:
- Projektanträge müssen über das PRIAMOS-System der EU elektronisch eingereicht werden. Achtung! Der PRIAMOS-Registrierungsprozess dauert ungefähr 15 Tage.
- Anträge können in jeder offiziellen EU-Sprache eingereicht werden. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag auf Englisch oder Französisch zu verfassen.
- Als Projektträger und -partner teilnahmeberechtigt sind:
- Nationale, regionale und lokale Behörden
- NGO’s
- Universitäten
- Forschungszentren und internationale Organisationen
- Für Priorität 3 muss der Antragsteller eine nationale Behörde (z. B. ein Ministerium) sein oder der UNHCR
EFF Gemeinschaftsmaßnahmen 2011
Am 26. Juli 2011 wurde von der Europäischen Kommission der Projektaufruf zu den EFF Gemeinschaftsmaßnahmen 2011 veröffentlicht. Für 2011 steht insgesamt ein Budget von € 3.642.261,64 zur Verfügung.
Die Einreichfrist zur Übermittlung von Projektvorschlägen an die Europäische Kommission läuft bis zum 14. Oktober 2011, 14.00 Uhr.
Die Auswahlentscheidung wird im Jänner 2012 erfolgen.
Die Ziele des Projekts müssen auf mindestens eine der folgenden Prioritäten abgestimmt sein:
- Improving the quality of asylum decision-making and the continuing development of the capacity of stakeholders, including Member States authorities, UNHCR and non-governmental actors, in the asylum field
- Improving the efficiency and the fairness of the Dublin system
- Enhancing solidarity mechanisms between the Member States and in particular assist those Member States which are faced with particular pressures on their national asylum systems
- Promoting common measures to address specific needs of vulnerable groups among asylum seekers and persons benefiting from international protection, in particular of those who are unaccompanied minors, with a view to implement the EU Action Plan on Unaccompanied Minors
- Promoting the integration of refugees, taking into account the 60th anniversary of the 1951 Geneva Convention on Refugees
Projektpartner:
Projekte müssen von mindestens zwei Organisationen (Antragsteller plus Partner) aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten durchgeführt werden
Projektlaufzeit:
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 18 Monate. Projektbeginn ist ab April 2012.
Höhe der Förderung:
Die Förderung beträgt maximal 90 % der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal € 2.000.000,00 bei Projektanträgen, die von Behörden oder dem UNHCR eingebracht werden bzw. maximal € 750.000,00 bei anderen Antragstellern. Der Mindestförderbetrag beläuft sich auf € 300.000,00.
EIF Gemeinschaftsmaßnahmen 2011:
Am 26. Juli 2011 wurde der Projektaufruf zu den EIF Gemeinschaftsmaßnahmen 2011 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Für 2011 stehen insgesamt € 4.955.000,00 zur Verfügung.
Die Frist zur Übermittlung von Projektanträgen an die Europäische Kommission läuft bis 11. Oktober 2011, 12.00 Uhr.
Die Entscheidung zur Projektauswahl wird im Februar 2012 erfolgen.
Der Projektinhalt muss auf mindestens eine der folgenden Prioritäten ausgerichtet sein:
- Enhance public perception of migration and diversity
- Enhance diversity management in neighbourhoods
- Enhance immigrants’ participation in all aspects of collective life
- Enhance integration measures targeting disadvantaged immigrant groups
- Coordinate existing research activities in the field of migration and integration, including the role of sending countries in fostering integration of third-country nationals
Projektpartner:
Projekte müssen in Kooperation von mindestens drei Organisationen (Antragsteller und zwei Partner) aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten durchgeführt werden.
Projektlaufzeit:
Projekt, die sich den Prioritäten 1 – 4 widmen, dürfen maximal 18 Monate dauern. Projekte zu Priorität 5 können eine maximale Projektlaufzeit von 24 Monaten aufweisen. Projektstart ist ab Mai 2012.
Höhe der Förderung:
Die Kofinanzierung durch die Europäische Kommission beträgt maximal 90% der förderfähigen Gesamtkosten. Für Projekte zu den Prioritäten 1 – 4 muss eine Mindestfördersumme von € 400.000,00 eingehalten werden. Die maximale Fördersumme ist € 1.000.000,00.
Für Projekte in Bezug auf Priorität 5 beträgt die Mindestfördersumme € 750.000,00. Die maximale Fördersumme ist € 1.500.000,00.