Hinweis zu Cookies

Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.

Diese Cookies werden für eine reibungslose Funktion unserer Website benötigt.

Name Zweck Ablauf Typ Anbieter
CookieConsent Speichert Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies. 1 Jahr HTML Website
fe_typo_user Ordnet Ihren Browser einer Session auf dem Server zu. Dies beeinflusst nur die Inhalte, die Sie sehen und wird von uns nicht ausgewertet oder weiterverarbeitet. Session HTTP Website

Name Zweck Ablauf Typ Anbieter
GoogleMaps Es wird eine Verbindung mit Google Maps hergestellt, um Karten anzuzeigen. keine Verbindung Google
Eine Person erkärt etwas an einer Flipchart

Deutschkurse

Informationen für Zuwander/innen

Rund um die Uhr Deutsch lernen

Deutschkurse

Informationen für Zuwander/innen

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) bietet kostenlose Deutschkurse für Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene aus der Ukraine. Die Kurse gibt es in ganz Österreich – von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1. Die Deutschkurse finden bei Kursträgern vor Ort oder online statt. Je nach Bedarf gibt es unterschiedliche Kursangebote.

Wer bekommt einen Deutschkurs?

Das Integrationsgesetz regelt, für welche Personen der ÖIF Deutschkurse bei Kursträgern zur Verfügung stellen darf.

Der ÖIF fördert Deutschkurse für:

  • Flüchtlinge
  • subsidiär Schutzberechtigte
  • Vertriebene aus der Ukraine

Die Deutschkurse sind für diese Personen grundsätzlich kostenlos. Die Deutschkurse sind für Personen ab 15 Jahren mit einem entsprechenden Aufenthaltstitel und einem rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich.

Wie melde ich mich an?

Die Anmeldung zu einem geförderten Deutschkurs erfolgt bei einem ÖIF-Integrationszentrum.

Bei einem Beratungsgespräch wird gemeinsam geklärt, welcher Deutschkurs für Sie geeignet ist. Wenn nötig, wird auch Ihr Sprachniveau getestet.

Sie können Ihre Dokumente bereits vor dem Termin online hochladen. Bitte bringen Sie die benötigten Unterlagen auch zum Beratungstermin mit.

Welche Deutschkurse gibt es?

Von der Alphabetisierung bis C1

Der ÖIF fördert Deutschkurse von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1. Vor dem Kurs wird festgestellt, welches Sprachniveau Sie haben. So bekommen Sie einen Deutschkurs, der zu Ihren Deutschkenntnissen passt.

Vor Ort oder online

Deutschkurse finden vor Ort bei Kursträgern oder online statt. Bei Online-Deutschkursen findet der Unterricht live mit einem/einer Deutschtrainer/in statt.

Berufsbegleitende Deutschkurse

Für Berufstätige gibt es Deutschkurse zu unterschiedlichen Zeiten – auch am Abend und am Wochenende. Die Kurse können vor Ort oder online stattfinden.

Kurse mit Kinderbeaufsichtigung

Bei Bedarf gibt es Deutschkurse mit Kinderbeaufsichtigung. Ihre Kinder werden während des Deutschkurses beaufsichtigt.

Selbstlernen

Auf dem ÖIF-Sprachportal können Sie rund um die Uhr Deutsch lernen - mit digitalen Deutschkursen, Übungen und Lermaterialien.

Das ist im Deutschkurs wichtig

Damit Sie Ihren Deutschkurs erfolgreich abschließen können, ist Ihre Mitwirkung wichtig. Dazu gehören die regelmäßige Teilnahme, die aktive Mitarbeit und das selbstständige Lernen. Für geförderte Deutschkurse gelten dafür klare Regeln.

Regelmäßig teilnehmen
Nehmen Sie regelmäßig am Deutschkurs teil. Wenn Sie nicht kommen können, informieren Sie das Kursinstitut und bringen Sie einen Nachweis.

Aktiv mitarbeiten
Arbeiten Sie im Deutschkurs aktiv mit. Machen Sie bei Übungen und Gruppenarbeiten mit und beachten Sie die Regeln im Kurs.

Selbstständig lernen
Lernen Sie auch außerhalb des Deutschkurses weiter. Erledigen Sie die Aufgaben aus Ihrem Selbstlernplan und Ihre Hausaufgaben.

Regeln für Deutschkurse

Für geförderte Deutschkurse gelten verbindliche Regeln, zum Beispiel zu Fehlzeiten, Abmeldungen, Verwarnungen und zum Kursabschluss. Alle wichtigen Informationen finden Sie im Informationsblatt.

Selbstständig Deutsch lernen auf sprachportal.at

Auf dem ÖIF-Sprachportal können Sie kostenlos Deutsch üben. Jede Woche gibt es mehr als 70 digitale Deutschkurse sowie rund 5.000 Übungen und Lernmaterialien für verschiedene Sprachniveaus.

A1

Alle Angebote auf dem Sprachniveau A1 – Kurse, Übungen, Lernmaterialien und vieles mehr.

A2

Alle Angebote auf dem Sprachniveau A2 – Kurse, Übungen, Lernmaterialien und vieles mehr.

B1

Alle Angebote auf dem Sprachniveau B1 – Kurse, Übungen, Lernmaterialien und vieles mehr.

B2

Alle Angebote auf dem Sprachniveau B2 – Kurse, Übungen, Lernmaterialien und vieles mehr.

C1

Alle Angebote auf dem Sprachniveau C1 – Kurse, Übungen, Lernmaterialien und vieles mehr.

Für die Prüfung üben

Üben Sie für Ihre Prüfung – mit Kursen, Übungstests und Materialien zur optimalen Vorbereitung.

Häufige Fragen und Antworten zu den ÖIF-Deutschkursen

Vereinbaren Sie einen Termin bei einem ÖIF-Integrationszentrum. Dort wird geprüft, welcher Deutschkurs zu Ihnen passt. Wenn nötig, wird auch festgestellt, wie gut Sie schon Deutsch können. Danach bekommen Sie einen passenden Kursplatz.

Geförderte ÖIF-Deutschkurse sind für berechtigte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene aus der Ukraine grundsätzlich kostenlos. Ob Sie einen geförderten Kurs bekommen können, wird beim ÖIF geprüft.

Nehmen Sie regelmäßig am Kurs teil und arbeiten Sie aktiv mit. Machen Sie auch Ihre Hausaufgaben und die Aufgaben aus Ihrem Selbstlernplan. Für Fehlzeiten und den Kursabschluss gelten klare Regeln.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein Kursniveau einmal wiederholen. Ob das bei Ihnen möglich ist, prüft der ÖIF. Wenden Sie sich dafür an Ihr Integrationszentrum.

Kommen Sie am ersten Kurstag zum Deutschkurs und besuchen Sie den Kurs danach regelmäßig. Wenn Sie ohne Entschuldigung nicht zum Kursstart kommen, gilt der Kurs als abgebrochen.

Der ÖIF oder das Kursinstitut fordert von Ihnen einen Nachweis für den Grund.

Diese Gründe können grundsätzlich anerkannt werden:

  • Sie ziehen in eine andere Region um.
  • Sie sind mindestens 3 Wochen krank.
  • Sie müssen mindestens 3 Wochen eine andere Person pflegen.
  • Sie beginnen eine Arbeit.

Auch andere wichtige Gründe sind möglich. Dafür müssen Sie einen Nachweis vorlegen. Der ÖIF entscheidet, ob der Grund anerkannt wird.

Wenn Sie den Kurs nicht besuchen, kann Ihr Kursplatz an eine andere Person vergeben werden.

Informieren Sie das Kursinstitut und den ÖIF so schnell wie möglich. Bringen Sie einen Nachweis mit, zum Beispiel eine Krankenstandsbestätigung. Bleiben Sie nicht ohne Meldung vom Kurs fern.

Ihr Deutschkurs gilt als unentschuldigt abgebrochen, wenn Sie Ihre Pflichten im Kurs nicht erfüllen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • Sie ohne Entschuldigung nicht mehr zum Kurs kommen.
  • Sie ohne Entschuldigung nicht zum ersten Kurstag kommen.
  • Sie nicht regelmäßig am Kurs teilnehmen.
  • Sie im Unterricht nicht aktiv mitarbeiten.
  • Sie die vereinbarten Aufgaben zum Selbstlernen nicht machen.

Wenn Sie einen wichtigen Grund haben, müssen Sie dafür einen Nachweis vorlegen.

Eine Abmeldung kann entschuldigt sein, wenn Sie den Deutschkurs aus einem wichtigen Grund nicht weiter besuchen können. Sie müssen dafür einen Nachweis vorlegen.

Diese Gründe können grundsätzlich anerkannt werden:

  • Sie ziehen in eine andere Region um.
  • Sie sind mindestens 3 Wochen krank.
  • Sie müssen mindestens 3 Wochen eine andere Person pflegen.
  • Sie beginnen eine Arbeit.

Auch andere wichtige Gründe sind möglich. Dafür müssen Sie einen Nachweis vorlegen. Der ÖIF entscheidet, ob der Grund anerkannt wird.

Bis 10 Werktage vor Kursstart können Sie sich vom Deutschkurs abmelden. Die Abmeldung gilt dann nicht als Kursabbruch.

Weniger als 10 Werktage vor Kursstart brauchen Sie einen wichtigen Grund und einen Nachweis dafür.

Diese Gründe können grundsätzlich anerkannt werden:

  • Sie ziehen in eine andere Region um.
  • Sie sind krank.
  • Sie müssen eine andere Person pflegen.
  • Sie beginnen eine Arbeit.

Auch andere wichtige Gründe sind möglich. Dafür müssen Sie einen Nachweis vorlegen. Der ÖIF entscheidet, ob der Grund anerkannt wird.

Haben Sie keinen anerkannten Grund, gilt die Abmeldung als Kursabbruch

Ja. Es gibt Deutschkurse am Abend, am Wochenende oder online. Sprechen Sie mit dem ÖIF oder Ihrem Kursinstitut, bevor Sie einen gebuchten Kurs abbrechen. Auf dem ÖIF-Sprachportal können Sie zusätzlich kostenlos Deutsch lernen.