Die Integrationsvereinbarung gilt für bestimmte Zuwander/innen aus Ländern außerhalb der EU. Sie müssen bestimmte Deutschkenntnisse haben und wichtige Werte und Regeln für das Leben in Österreich kennen. Die Integrationsvereinbarung hilft dabei, sich im Alltag in Österreich besser zurechtzufinden.
Für wen gilt die Integrationsvereinbarung?
Die Integrationsvereinbarung gilt für Personen mit diesen Aufenthaltstiteln:
- Rot-Weiß-Rot – Karte
- Rot-Weiß-Rot – Karte plus
- Niederlassungsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung – Künstler/innen
- Niederlassungsbewilligung – Angehörige/r
- Familienangehörige/r
- Daueraufenthalt – EU
Ob Sie die Integrationsvereinbarung erfüllen müssen, hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab. Das prüft die zuständige Behörde.
Für wen gilt die Integrationsvereinbarung nicht?
Die Integrationsvereinbarung gilt NICHT für:
- EU- und EWR-Bürger/innen
- Schweizer/innen
- Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte
- Vertriebene aus der Ukraine
Modul 1
Für Modul 1 brauchen Sie:
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2
- Wissen über wichtige Werte und Regeln in Österreich
Sie haben grundsätzlich 24 Monate Zeit, um Modul 1 zu erfüllen. Die Frist beginnt, wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel zum ersten Mal erhalten.
Modul 1 gilt für diese Aufenthaltstitel:
- Rot-Weiß-Rot – Karte
- Rot-Weiß-Rot – Karte plus
- Niederlassungsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung – Künstler/innen
- Niederlassungsbewilligung – Angehörige/r
- Familienangehörige/r
Gut zu wissen: Mit einer Rot-Weiß-Rot – Karte gilt Modul 1 bereits als erfüllt.
Modul 2
Für Modul 2 brauchen Sie:
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
- mehr Wissen über wichtige Werte und Regeln in Österreich
Modul 2 ist nicht für alle verpflichtend.
Sie brauchen Modul 2, wenn Sie den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ beantragen möchten.
Modul 2 kann auch als Nachweis für Deutschkenntnisse bei einem Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft dienen.
Gut zu wissen: Wenn Sie Modul 2 erfüllt haben, gilt auch Modul 1 als erfüllt.
Sie können die Integrationsvereinbarung auf verschiedene Arten erfüllen. Eine Möglichkeit ist eine bestandene ÖIF-Integrationsprüfung. Auch bestimmte Schul-, Lehr- oder Studienabschlüsse können anerkannt werden. Die zuständige Behörde prüft, welcher Nachweis für Sie möglich ist.
Modul 1 gilt als erfüllt, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie haben die ÖIF-Integrationsprüfung auf mindestens A2-Niveau bestanden.
- Sie haben einen Schulabschluss, der zum Studium an einer Universität berechtigt.
- Sie haben eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen.
- Sie haben eine Rot-Weiß-Rot – Karte. In diesem Fall gilt Modul 1 bereits als erfüllt.
- Sie haben eine „Niederlassungsbewilligung – Künstler“ und erfüllen die dafür notwendigen Voraussetzungen.
- Sie haben Modul 2 bereits erfüllt.
Wichtig: Verwenden Sie das Zeugnis der ÖIF-Integrationsprüfung für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels? Dann darf das Zeugnis nicht älter als zwei Jahre sein.
Modul 2 gilt als erfüllt, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie haben die ÖIF-Integrationsprüfung auf B1-Niveau bestanden.
- Sie haben eine gleichwertige B1-Integrationsprüfung des ÖSD vor dem 30. Mai 2021 bestanden.
- Sie besuchen als minderjährige Person eine Volksschule im Rahmen der Schulpflicht.
- Sie besuchen als minderjährige Person eine weiterführende Schule und haben im Fach Deutsch eine positive Beurteilung.
- Sie haben mindestens fünf Jahre eine Pflichtschule in Österreich besucht und Deutsch positiv abgeschlossen.
- Sie haben Deutsch auf dem Niveau der 9. Schulstufe positiv abgeschlossen.
- Sie haben bei der Pflichtschulabschluss-Prüfung das Prüfungsgebiet „Deutsch – Kommunikation und Gesellschaft“ positiv abgeschlossen.
- Sie haben mindestens vier Jahre eine Schule mit Unterricht auf Deutsch besucht und das Fach Deutsch positiv abgeschlossen.
- Sie haben eine Lehrabschlussprüfung bestanden.
- Sie haben eine Facharbeiterprüfung in der Land- und Forstwirtschaft bestanden.
- Sie haben mindestens zwei Jahre auf Deutsch studiert und mindestens 32 ECTS-Punkte beziehungsweise 16 Semesterstunden abgeschlossen.
- Sie haben ein Studium auf Deutsch erfolgreich abgeschlossen.
Gut zu wissen: Wenn Sie Modul 2 erfüllt haben, gilt auch Modul 1 als erfüllt.
Bestimmte Drittstaatsangehörige können mit dem ÖIF-Bundesgutschein einen Teil der Kosten für ihren A2-Integrationskurs zurückbekommen. Sie können bis zu 50 Prozent der Kurskosten zurückbekommen. Das sind höchstens 750 €.
Beispiel: Ihr A2-Integrationskurs kostet 1.000 €. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie 500 € zurückbekommen.
Dafür müssen Sie den A2-Integrationskurs innerhalb von 18 Monaten erfolgreich abschließen und an mindestens 75 Prozent des Kurses teilnehmen.
Wichtig: Bitte legen Sie Ihren Bundesgutschein schon bei der Anmeldung zum Deutschkurs beim Kursinstitut vor. Fragen Sie auch nach, ob Sie den Gutschein für diesen Kurs verwenden können.
Den Bundesgutschein erhalten Sie bei der zuständigen Behörde, zum Beispiel beim Magistrat oder bei der Bezirkshauptmannschaft. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt zum Bundesgutschein (PDF, 1 MB).
Die Integrationsvereinbarung gilt für bestimmte Personen aus Ländern außerhalb der EU. Ob sie für Sie gilt, hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab. Die zuständige Behörde prüft das.
Sie haben grundsätzlich 24 Monate Zeit, um Modul 1 zu erfüllen. Die Frist beginnt, wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel zum ersten Mal erhalten.
Nein. Sie müssen keinen Deutschkurs besuchen. Wichtig ist, dass Sie Modul 1 bzw. Modul 2 mit einem gültigen Nachweis erfüllen. Das kann zum Beispiel eine Integrationsprüfung oder ein bestimmter Schul-, Lehr- oder Studienabschluss sein.
Wenn Sie das Zeugnis einer ÖIF-Integrationsprüfung für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels verwenden, darf es nicht älter als zwei Jahre sein.
Ja. Bestimmte Drittstaatsangehörige können mit dem ÖIF-Bundesgutschein einen Teil der Kurskosten zurückbekommen. Sie können bis zu 50 Prozent der Kurskosten, höchstens 750 Euro, zurückbekommen. Dafür müssen Sie den A2-Integrationskurs innerhalb von 18 Monaten erfolgreich abschließen und an mindestens 75 Prozent des Kurses teilnehmen.
Wichtig: Bitte legen Sie Ihren Bundesgutschein schon bei der Anmeldung zum Deutschkurs beim Kursinstitut vor. Fragen Sie auch nach, ob Sie den Gutschein für diesen Kurs verwenden können.
Den Bundesgutschein erhalten Sie bei der zuständigen Behörde, zum Beispiel beim Magistrat oder bei der Bezirkshauptmannschaft.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Wenn Sie Modul 1 aus persönlichen Gründen nicht rechtzeitig erfüllen können, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung beantragen. Ein Grund kann zum Beispiel eine Schwangerschaft oder eine vorübergehende Krankheit sein. Die Verlängerung kann jeweils höchstens 12 Monate betragen.
Sie können einen neuen Gutschein beantragen. Dafür benötigen Sie:
- eine Verlustanzeige der Fundservicestelle oder einer Polizeidienststelle und
- eine Kopie des Gutscheindurchschlages von der zuständigen Behörde.
Die Unterlagen schicken Sie bitte an den Österreichischen Integrationsfonds unter integrationskurse@integrationsfonds.at. Die Ausstellung eines neuen Gutscheins ist kostenpflichtig.
Bei Fragen hilft Ihnen das Team des ÖIF. Schreiben Sie eine E-Mail an integrationskurse@integrationsfonds.at.