Für die Ausübung bestimmter Berufe in Österreich ist die formale Anerkennung Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums notwendig. Bei einer Anerkennung wird geprüft, ob Ihre Ausbildung/Ihr Studium die Anforderungen in Österreich erfüllt. Ob Sie eine Anerkennung brauchen, hängt von Ihrem Beruf und Ihrer Ausbildung ab. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unterstützt Sie mit Informationen und Orientierung.
Der erste Schritt: Informationen zu Ihrem Beruf finden
Auf berufsanerkennung.at finden Sie Informationen zur Anerkennung und zu Beratungsstellen. Dort können Sie sich zu wichtigen Fragen informieren:
- Brauche ich für meinen Beruf eine Anerkennung?
- Wie funktioniert das Verfahren?
- Welche Stelle ist für mich zuständig?
Die Informationen gibt es in mehreren Sprachen.
So unterstützt Sie der ÖIF
Sie haben Fragen oder wissen nicht, wie Sie beginnen sollen? Das ÖIF-Integrationsservice für Fachkräfte unterstützt internationale Fachkräfte und ihre Familien. Es informiert Sie über die nächsten Schritte bei der Berufsanerkennung. Bei weiterführenden Fragen hilft es Ihnen, die richtige Beratungsstelle zu finden.
Für einen Beratungstermin erreichen Sie das Integrationsservice unter 050 46 89.
So bereiten Sie sich vor
Für den Start sind diese Schritte hilfreich:
- Sammeln Sie Ihre Zeugnisse über Ihre Ausbildung und Nachweise der Berufserfahrung.
- Legen Sie Übersetzungen dazu, falls vorhanden.
- Schreiben Sie Ihre Fragen für die Beratung auf und vereinbaren Sie einen Termin unter fachkraft@integrationsfonds.at .
Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Geld für Übersetzungen oder ein Anerkennungsverfahren ausgeben. So können Sie unnötige Kosten vermeiden. Welche Dokumente Sie genau brauchen, hängt von Ihrem Beruf und dem jeweiligen Verfahren ab.
Finanzielle Hilfe bei den Kosten
Bei einer Anerkennung können Kosten entstehen. Der ÖIF kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten zurückzahlen. Dazu gehören zum Beispiel Gebühren für die Anerkennung oder Bewertung Ihrer Ausbildung und notwendige beglaubigte Übersetzungen (Kosten beeideter oder beglaubigter Übersetzungen für die im Verfahren zur Anerkennung erforderlichen Unterlagen)
Zudem werden Prüfungsgebühren für bestandene Deutschprüfungen der entsprechenden Kammern zur Ausübung folgender Berufe gefördert:
- Ärzt/innen
- Zahnärzt/innen
- Apotheker/innen
Sie müssen die Kosten zuerst selbst bezahlen. Danach können Sie eine Rückerstattung beantragen. Ob Sie eine Förderung bekommen, hängt von den geltenden Förderrichtlinien ab. Es gibt keinen Anspruch auf eine Förderung.
Studienbeiträge für bestimmte Gesundheitsberufe
Sie haben einen Studienabschluss aus dem Ausland in einem Gesundheitsberuf? Für die Anerkennung müssen Sie vielleicht zusätzliche Prüfungen oder Lehrveranstaltungen an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule absolvieren. Dieses Verfahren heißt „Nostrifizierung“.
Für bestimmte Gesundheitsberufe kann der ÖIF bereits bezahlte Studienbeiträge zurückzahlen. Dafür brauchen Sie einen gültigen Nostrifizierungsbescheid. Darin steht, welche Ergänzungen Sie für die Anerkennung absolvieren müssen. Auch die weiteren Förderbedingungen müssen erfüllt sein.
Wichtig: Sie müssen die Rückzahlung im laufenden Semester beantragen. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die Voraussetzungen und Fristen.
Weitere Informationen und Kontakt
Informationen zu Beratung, Förderungen und Anträgen finden Sie auf integration.at.
ÖIF-Integrationsservice für Fachkräfte: 050 46 89
Fragen zur Förderung der Berufsanerkennung: berufsanerkennung@integrationsfonds.at
Fragen zur Rückzahlung von Studienbeiträgen: studienbeitrag@integrationsfonds.at